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Qualifizierungschancengesetz
Das QCG ist ein Förderinstrument
der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Mitarbeiter fördern = Zukunft sichern
- 100 % kostenlose Weiterbildung machen
- Mehr Geld vom Staat für Ihre Weiterbildung
- Kostenlose Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Unternehmen und Beschäftigten den Zugang zu geförderten Weiterbildungen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung können die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen ganz oder teilweise durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das QCG ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit (BA), das Unternehmen ermöglicht, ihre Beschäftigten gezielt weiterzubilden, um ihnen langfristig sichere Perspektiven zu geben – besonders in Zeiten digitaler Transformation.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) kannst Du gezielt in Deine berufliche Zukunft investieren. Die Bundesagentur für Arbeit fördert anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen und übernimmt
– je nach Voraussetzungen
– bis zu 100 % der Weiterbildungskosten.
Erfahre, wie Du Deine Qualifizierung gefördert umsetzen kannst.
Ziele des QCG
- Beschäftigte vor Arbeitsplatzverlust schützen
- Digitale und technologisch neue Kompetenzen aufbauen
- Unternehmen bei Transformation & Digitalisierung unterstützen
- Qualifikationslücken schließen
- Weiterbildung während bestehender Beschäftigung fördern
Wer kann eine Förderung nach dem
Qualifizierungschancengesetz (QCG) erhalten?
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich an Beschäftigte und Unternehmen, die ihre beruflichen Kompetenzen durch anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen ausbauen möchten. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für aktuelle und zukünftige Anforderungen des Arbeitsmarktes zu qualifizieren.
- Förderfähige Personen
Eine Förderung können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhalten, die:
- in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen
- eine Weiterbildung absolvieren, die über die reine Einarbeitung hinausgeht
- eine Maßnahme besuchen, die beruflich verwertbar ist
Auch Teilzeitbeschäftigte, befristet Angestellte und ältere Beschäftigte können förderfähig sein.
- Förderung für Beschäftigte ohne oder mit geringer Qualifikation
Besonders gefördert werden Personen, die:
- Jobcenter kann ebenfalls 100 % fördern
- Voraussetzung: gute Integrationsperspektive nach der Weiterbildung
In diesen Fällen kann die Förderung bis zu 100 % der Weiterbildungskosten betragen, inklusive Zuschüssen zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung arbeitet seit Jahren im Lager. Durch eine geförderte Weiterbildung kann er sich im Bereich digitale Lagerlogistik qualifizieren – die Kosten werden vollständig übernommen
- Förderung bei beruflichem Wandel oder Strukturveränderungen
Förderfähig sind auch Beschäftigte, deren Tätigkeiten:
- durch Digitalisierung, Automatisierung oder KI verändert werden
- langfristig wegfallen oder sich stark wandeln
- neue Kompetenzen erfordern
Beispiel:
Eine kaufmännische Angestellte soll künftig verstärkt mit KI-gestützten Systemen arbeiten. Eine Weiterbildung im Bereich digitale Prozesse oder KI-Anwendungen kann über das QCG gefördert werden.
- Förderung nach Unternehmensgröße
Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab:
- Kleine Unternehmen profitieren von besonders hohen Zuschüssen
- Mittlere Unternehmen erhalten anteilige Förderungen
- Große Unternehmen können ebenfalls gefördert werden, meist mit geringeren Fördersätzen
- auf dem Kursnet der Arbeitsagentur gelistet sind
Gefördert werden:
- Weiterbildungskosten
- ggf. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung
Beispiel:
Ein Handwerksbetrieb mit 8 Mitarbeitenden lässt zwei Beschäftigte digital weiterqualifizieren. Die Weiterbildungskosten werden zu einem hohen Prozentsatz übernommen.
- Voraussetzungen für die Weiterbildung
Damit eine Maßnahme förderfähig ist, muss sie:
- mindestens 120 Stunden umfassen
- über zugelassene Bildungsträger durchgeführt werden (z. B. AZAV)
- die Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig verbessern
- nicht ausschließlich betriebsspezifisch sein
- Wer ist nicht förderfähig?
In der Regel nicht gefördert werden:
- Selbstständige ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Auszubildende in Erstausbildung
- Maßnahmen, die ausschließlich der internen Einarbeitung dienen
Kurz zusammengefasst Die QCG-Förderung richtet sich an Beschäftigte, die:
- ihre Qualifikation erweitern möchten
- von strukturellem Wandel betroffen sind
- in Unternehmen jeder Größe tätig sind
- eine anerkannte, arbeitsmarktrelevante Weiterbildung absolvieren
Wie hoch ist die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Förderung der Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten)
- In kleinen Unternehmen (z. B. unter 50 Beschäftigte): bis zu 100 % der Kurs- bzw. Lehrgangskosten werden übernommen.
- In mittelgroßen Unternehmen (50–499 Beschäftigte): bis zu 50 % bis 100 % – je nach Voraussetzungen.
- In größeren Unternehmen (ab 500 Beschäftigte): bis zu 25 % der Kurskosten.Besonders bei abschlussorientierten Weiterbildungen oder bei Personen über 45 Jahren kann die Förderung sogar bis zu 100 % betragen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Sonderfälle / besondere Förderung
- Wenn die Weiterbildung auf einen neuen anerkannten Berufsabschluss abzielt, übernimmt die
- Für Mitarbeitende über 45 Jahre oder mit Schwerbehinderung gibt es häufig zusätzliche Fördermöglichkeiten, die die Fördersätze erhöhen.
Weitere Leistungen
Zusätzlich zur reinen Kurs- und Lohnkostenerstattung können in vielen Fällen auch Nebenkosten wie Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder Prüfungsgebühren berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen.
- Weiterbildungskosten: bis zu 100 % möglich
- Lohnkostenzuschuss während der Weiterbildung: bis zu 75 % möglich
- Besondere Zielgruppen (Berufsabschluss, Alter, Schwerbehinderung): oft zusätzliche 100 %-Förderung
Noch mehr Chancen seit 2024: Zum 1. April 2024 ist eine Neuregelung des Qualifizierungschancengesetzes in Kraft getreten. Sie erleichtert den Zugang und verbessert die Leistungen. Unter anderem erhalten kleine Unternehmen jetzt 100 % Lohnkostenerstattung und es gelten feste Förderhöhen (ohne Ermessensausübung). Die Neuregelung basiert auf dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (sogenanntes Weiterbildungsgesetz).
Wie beantrage ich die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
In 8 klaren Schritten zur geförderten Weiterbildung
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird nicht automatisch, sondern auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gewährt. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und genehmigt werden.
Weiterbildungsbedarf klären
Zunächst wird geprüft, ob die geplante Weiterbildung sinnvoll und förderfähig ist. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:
- Welche neuen Kompetenzen werden benötigt?
- Verändert sich die Tätigkeit durch Digitalisierung, neue Technologien oder neue Anforderungen?
- Trägt die Weiterbildung zur langfristigen Beschäftigungsfähigkeit bei?
Dieser Schritt erfolgt meist im Unternehmen gemeinsam mit den Beschäftigten.
Passende Weiterbildung auswählen
Die Weiterbildung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestumfang in der Regel 120 Unterrichtsstunden
- Durchführung über einen zugelassenen Bildungsträger (z. B. AZAV-zertifiziert)
- Klare berufliche Relevanz
- Nicht nur eine kurze interne Einarbeitung
Der Bildungsträger stellt in der Regel alle notwendigen Kursinformationen für den Antrag bereit.
Beratung durch die Agentur für Arbeit
Vor der Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice).
Dabei werden u. a. geklärt:
- Förderhöhe (Weiterbildungskosten & ggf. Arbeitsentgeltzuschuss)
- Förderfähigkeit der Maßnahme
- Klare berufliche Relevanz
- Voraussetzungen des Unternehmens und der Beschäftigten
Dieser Schritt ist entscheidend, da hier die Förderzusage vorbereitet wird.
Antragstellung durch den Arbeitgeber
Der formale Antrag wird in der Regel vom Arbeitgeber gestellt – nicht von der einzelnen beschäftigten Person.
Der Antrag enthält u. a.:
- Angaben zum Unternehmen
- Angaben zur beschäftigten Person
- Beschreibung der Weiterbildung
- Zeitlicher Umfang und Kosten
Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und erteilt anschließend die Bewilligung.
Bewilligung abwarten – dann starten
Erst nach schriftlicher Förderzusage darf die Weiterbildung beginnen.
Nach Abschluss oder während der Maßnahme:
- werden die geförderten Kosten abgerechnet
- erfolgt ggf. die Auszahlung der Zuschüsse an den Arbeitgeber
Wichtige
Hinweise
- Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligung
- Die Förderung ist immer ein Einzelfallentscheid
- Bildungsträger unterstützen häufig aktiv bei der Antragstellung
- Förderhöhe und Zuschüsse variieren je nach Unternehmensgröße und Zielgruppe
Kurz zusammengefasst
- Weiterbildungsbedarf feststellen
- Förderfähige Weiterbildung auswählen
- Beratung bei der Agentur für Arbeit
- Antrag durch den Arbeitgeber stellen
- Bewilligung erhalten
- Weiterbildung starten
Deine Vorteile auf einen Blick
UNSERE BELIEBTESTEN WEITERBILDUNGEN
Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit nach individueller Prüfung die Kosten für Deine Weiterbildung.
- 100 % förderfähig mit Bildungsgutschein (nach individueller Prüfung)
- Online & flexibel – ortsunabhängig und gut mit Alltag oder Beruf vereinbar
- Praxisnah & arbeitsmarktrelevant – mit realen Use Cases und modernen Tools
- Zertifiziert & anerkannt – durchgeführt durch einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger
- Persönliche Begleitung – von der Beratung bis zum Start der Weiterbildung
ICT INSTITUTE gGmbH
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie uns vor Ort.
Gut zu wissen
Als gemeinnütziger, AZAV-zertifizierter Bildungsträger arbeitet das ICT-Institute eng mit der Agentur für Arbeit und den Jobcentern zusammen. Viele unserer Teilnehmenden starten ihre Weiterbildung ohne eigene Kosten.
-
Telefon:
-
E-Mail:
info@ict-institute.eu
-
Adresse:
Linienstrasse 218 // 10119 Berlin
-
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ICT-Institute Berlin - als ein Institut für Digitale Kompetenzen
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Erfahrung in der europäischen Bildungsarbeit.
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